AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hausbetreuung
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt und Grundlage des Vertragsverhältnisses mit der KHB Hausbetreuung GmbH (in der Folge Auftragnehmerin) sofern nicht im Vertrag abweichende Regelungen getroffen wurden. Die Leistungen sind im Leistungsverzeichnis das einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bildet, schriftlich festgelegt und können nur aufgrund einer von beiden Vertragsparteien unterfertigten, schriftlichen Vereinbarung abgeändert werden. Mündliche Mitteilungen an das ausführende Personal der Auftragnehmerin können daher grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Die vereinbarten Leistungen beziehen sich auf einen durch übliche Nutzung entstandenen Verschmutzungsgrad. Die Reinigung von darüber hinausgehenden Verschmutzungen wie z.B. durch Bauarbeiten, Instandsetzungsmaßnahmen, besonderen Veranstaltungen etc. ist vom Pauschalentgelt nicht umfasst. Über das Leistungsverzeichnis hinausgehende angeordnete Arbeiten werden gesondert verrechnet.
Leistungsdurchführung und Arbeitsmittel
Die Durchführung der Arbeiten erfolgt in der Zeit von Montag bis Samstag zwischen 7 und 20 Uhr sofern nicht eine gesonderte Terminvereinbarung getroffen wurde. Um den jederzeitigen Zutritt zu gewährleisten ist der Auftraggeber daher verpflichtet, die erforderlichen Schlüssel auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Ist der Zutritt im Einzelfall nicht möglich entfällt die entsprechende Leistungspflicht. Das erforderliche Kalt- und Warmwasser sowie Strom und geeignete Räumlichkeiten für die Aufbewahrung der Arbeitsmittel werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Auswahl der verwendeten Reinigungs- und sonstigen Arbeitsmittel und Gerätschaften obliegt ebenso wie die Auswahl der eingesetzten Arbeitskräfte der Auftragnehmerin. Darüber hinaus ist die Leistungserbringung weder an eine bestimmte Zeit noch an eine bestimmte Dauer gebunden und kann auch durch beauftragte Dritte erbracht werden.
Haftung
Die Auftragnehmerin haftet ausschließlich für Schäden, die von ihr zurechenbaren Arbeitskräften während der Erbringung der vertraglichen Leistungen schuldhaft verursacht wurden. Allfällige Schäden sind der Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich an ihre Geschäftsanschrift anzuzeigen. Soweit ein Schaden von einer Versicherung des Auftraggebers gedeckt ist, verzichtet dieser im entsprechenden Umfang auf die Geltendmachung des Schadens gegenüber der Auftragnehmerin. Bei Verlust der übergebenen Schlüssel wird nur der Wert des Einzelschlüssels ersetzt.
Entgelt und Rechnungslegung
Das vereinbarte Pauschalentgelt ist wertgesichert und verändert sich jährlich entsprechend der von der unabhängigen Schiedskommission beim BMWA festgestellten Kostenerhöhung für die Leistungen der Denkmal- Fassaden und Gebäudereiniger, mindestens jedoch im Verhältnis der Veränderung des von der Bundesanstalt Statistik Austria für den vorangehende Monat September verlautbarten VPI 2000, oder des an seine Stelle tretenden Nachfolgeindex, zum Septemberwert des Vorjahres. Das Entgelt ist ohne Abzug binnen einer Woche ab Rechnungslegung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. als vereinbart.
Datenschutz
Die Auftragnehmerin ist beim Daten-Verarbeitungsregister registriert und verarbeitet personenbezogene Daten automationsgestützt. Hierzu gehören Vor- und Zuname, Titel, akad. Grad, Adresse, Verrechnungsschlüssel, Vorschreibung, Zahlungen, Gutschriften, Salden und Rückstände, sowie Bankkontonummer bei Einziehungsaufträgen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Daten aus der genannten Verarbeitung über die gesetzliche Verpflichtung hinaus für den Geld- und Zahlungsverkehr, im Bedarfsfall an Bundes- und Landesämter, sowie im Einzelfall auf Grund einer besonderen Zustimmung des (Mit-) Eigentümers an einen von diesem genau bezeichneten Empfänger zu übermitteln.
Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Bei Zahlungsverzug trotz schriftlicher Mahnung ist die Auftragnehmerin berechtigt den Vertrag vorzeitig aufzulösen.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden so gilt eine Bestimmung als vereinbart die der rechtsunwirksamen Bestimmung von Ihrem wirtschaftlichen Inhalt am nächsten kommt. Gerichtsstand ist Klagenfurt.
KHB Hausbetreuung GmbH Stand 02/2015